Zusammenarbeit Schule & Jugendhilfe
Unterschiede Schule – Jugendhilfe/Jugendarbeit
Grundsätzlich unterschiedliche Aufträge, Verbindlichkeit, Aufgabenschwerpunkte
und Arbeitsweisen.Unterschiedliche Fachkompetenz von Lehrer/innen und Sozialarbeiter/innen.
Unterschiedliche Größenordnungen.
Daher muss man auch zwischen den Begriffen „Jugendsozialarbeit an Schulen“ und „Schulsozialarbeit“ unterscheiden, da Schulsozialarbeit an die Schule (Kultusministerium) und nicht an die Jugendhilfe angegliedert ist.
Wer bietet Jugendsozialarbeit an Schulen an?
Örtliches Jugendamt in Zusammenarbeit mit Sachaufwandsträger Gemeinde
Freie Träger der Jugendhilfe
Im Einzelfall auch kreisangehörige Gemeinden allein
Die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten (örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe)
Gründe und Motive für eine Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe
Lebenswelt- und Sozialraumorientierung
Schulen erreichen alle jungen Menschen
es werden jugendliche Interessen und Problemlagen frühzeitig sichtbar
Prävention
Hilfen und Orientierungen erzielen größere Wirkungen, je frühzeitiger sie ansetzen
Synergieaspekt
Eine verstärkte Kooperation von Jugendhilfe und Schule bietet organisatorisch und pädagogisch die Chance zur Steigerung von Effizienz und Effektivität.
Gesetzlicher Auftrag
Das KJHG verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, wozu Schulen und Schulverwaltungen zählen.
Vorteile für die Schule
Schule wird einmal anders erlebt
Sozialer Kontakt von Schüler/innen wird mehr berücksichtigt
Vorteile für die Jugendhilfe/ -arbeit
alle junge Menschen können erreicht werden
Veranstaltungen an der Schule genießen bei den Eltern Anerkennung und Legitimation
Entwicklung JaS im Landkreis Landshut seit 2000