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Problembereiche

  • Zwei Berufsstände: unterschiedliche Ziele, Sichtweisen, Methoden

  • Jugendsozialarbeit an Schulen als soziale Feuerwehr

  • Jugendsozialarbeit an Schulen wird als „Störungsbereinigungsinstanz“ bezüglich des Regelunterrichts verstanden (Abschieben von Problemen)

  • das „System Schule“ bewegt sich selbst nicht/ zu wenig weiter durch Wegnahme des Leidensdrucks

  • Konkurrenz („guter Sozialpädagoge/-in vs. beurteilender Lehrer/-in“)

  • Jugendsozialarbeit an Schulen zur Kompensation elterlicher Erziehungsleistungen

  • „zwischen den Stühlen“ der Jugendhilfe und Schule

  • formale Klärungen/ Zuständigkeiten/ fachliche Einbindung/ Finanzierung

  • ein/e Jugendsozialarbeiter/in an Schulen gegen(über) einem großen Lehrerkollegium


Es wurden gemeinsam Kooperationsvereinbarungen entwickelt, mit welchem zumindest einige Probleme gemindert werden sollen:

  • Träger der Jugendhilfe hat die Fach- und Dienstaufsicht

  • Schulleitung trägt pädagogische Gesamtverantwortung für die Schule

  • Angebote der Jugendhilfe ergänzen schulische Erziehungsarbeit

  • Verantwortungsbereich der Schule bleibt unberührt

  • Gegenseitige Akzeptanz der Möglichkeiten und Grenzen

  • Festlegung des Aufgabenbereichs der Jugendsozialarbeit (JaS)

  • Kooperation zwischen Jugendhilfe-Träger und Schule:
    z.B. Dienstzeiten, Öffentlichkeitsarbeit

  • Kooperation zwischen Fachkraft und Schule:
    z.B. regelmäßige Besprechungen mit der Schulleitung

  • Kooperation zwischen Fachkraft und Jugendhilfe:
    z.B. Einbindung in das Fachteam der Sozialen Dienste des Jugendamtes

  • Übergreifende Aufgaben, z.B. Projektbeirat, Austausch auf fachlicher und politischer Ebene

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