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Grundverständnis

Grundsätzlich gilt es zwischen zwei verschiedenen Kategorien von Abhängigkeiten: Es gibt zum einen die substanzgebundenen Süchte - wie z. B. Alkohol, Tabak, Medikamente, illegale Drogen und Legal Highs. Zum Anderen sprechen wir von substanzungebundenen Süchte und Abhängigkeiten, dazu gehören u. a. Spielsucht, Internetsucht oder Kaufsucht.

Einen eigenständigen, gerade bei Jugendlichen nicht zu vernachlässigenden Bereich stellen die Essstörungen dar. Diese sind nicht als Abhängigkeit zu klassifizieren, da die typischen Symptome des Suchtverhaltens hier nicht zum Ausdruck kommen. Dennoch werden sie aufgrund ihres zwanghaften Charakters meist den Suchterkrankungen zugeordnet.

Der primär präventive Kinder- und Jugendschutz unterstützt Angebote, die die Persönlichkeit des Individuums in den Fokus stellen und stark machen. Kindern und Jugendlichen müssen Verhaltensmuster aufgezeigt werden,

  • die sie in ihrem Selbstvertrauen stärken.

  • die sie in ihrem Glauben an die eigenen Fähigkeiten stützen.

  • die ihnen helfen, verlässliche soziale Bindungen einzugehen und zu leben.

Außerdem vermittelt der Erzieherische Kinder- und Jugendschutzdurch Projekte und Veranstaltungen. Die teilnehmenden Personen sollen gegenüber den Säulen Konsum, Konsumverhaltensmuster, Suchtmittel mit Suchtverlauf und Konfliktbewältigung sensibilisiert werden. Die Befähigung zu einer allgemein positiven Lebensbewältigung und die Förderung von Schutzfaktoren ist hier neben der Wissensvermittlung ein bedeutender Bereich.

Grundlegend muss Suchtprävention aus Sicht des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes als kontinuierliche Sensibilisierung, Aufklärung und Wissensvermittlung verstanden werden.

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