Kann ich mein Pflegekind adoptieren?
Grundsätzlich ist es möglich ein Pflegekind zu adoptieren. Bei einer Adoption wird das Einverständnis beider Elternteile vorausgesetzt. Adoption bedeutet für die leiblichen Eltern, dass sie alle Rechte an dem Kind abzugeben. Dadurch verwirken die leiblichen Eltern auch ihr Recht auf Umgang. Somit ist Adoption ein deutlich größerer Einschnitt als die Vollzeitpflege. Es entscheiden sich weniger Eltern dafür ein Kind zur Adoption freizugeben und mehr für eine Inpflegegabe.