Wie ist das genau mit den Umgangskontakten?
Für die Pflegekinder ist es wichtig den Kontakt zur Herkunftsfamilie zu halten um ihnen eine vollständige Identitätsentwicklung zu ermöglichen und die Rückführungsoption zu den leiblichen Eltern zu erhalten.
Es ist wichtig, dass Pflegekinder sich mit der eigenen Herkunft auseinander setzen können. Dies ist ein notwendiger Prozess für Pflegekinder, auch wenn sie sich in der Pflegefamilie wohlfühlen und diese ihnen alles bietet, was sie für eine gesunde Entwicklung brauchen.
Umgangsberechtig sind nach Gesetzesgrundlage die leiblichen Eltern. Dritte sind nur in Ausnahmefällen umgangsberechtigt, wenn das Kind zu ihnen eine Bindung hat und die Aufrechterhaltung des Kontaktes für die Entwicklung förderlich ist.
In der Regel finden die ersten Umgangskontakte im Jugendamt, z.B. im Beisein einer Fachkraft des Pflegekinderdienstes, statt. Nach einigen gemeinsamen Terminen kann die weitere Ausgestaltung der Umgänge geplant werden. Entscheidungsleitend ist dabei immer das Wohl(befinden) des Pflegekindes.
Gemeinsame Aufgabe ist es, die Intensität der Besuchs-, Brief- oder Telefonkontakte an den Bedürfnissen des Kindes zu orientieren. Vereinbarungen dazu werden im Hilfeplan festgehalten. Die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes sowie des ASD-Pflege (Allgemeiner Sozialer Dienst mit Schwerpunkt auf Pflegeverhältnisse) beraten und unterstützen Sie, das Pflegekind und die leiblichen Eltern. Wie oft, wo und wie lange Umgangskontakte stattfinden ist einzelfallabhängig. Umgangskontakte können z.B. auch in Begleitung durch andere Fachkräfte (freie Träger) stattfinden.
Verlaufen die Umgänge gut und dem Kindeswohl dienlich, kann unter Umständen auf die Umgangsbegleitung verzichtet werden. Ob die Anwesenheit der Pflegeeltern erforderlich ist oder nicht, hängt unter anderem auch vom Alter des Pflegekindes ab.