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Treffen sich Pflegeeltern mit leiblichen Eltern der Pflegekinder?

Pflegekinder sind Kinder mit doppelter Elternschaft: die leiblichen Eltern und die Pflegeeltern. Beide Eltern(paare) gehen eine Erziehungspartnerschaft ein und leisten entsprechend ihrer eigenen Fähigkeiten einen Beitrag für Bedingungen, die der Entwicklung des Pflegekindes zugute kommen. Dabei ist eine potentielle Rückführung zu den leiblichen Eltern stetes gemeinsames Ziel.

Entscheidend ist, dass Pflegeeltern den leiblichen Eltern wertfrei, offen und ohne Vorbehalte begegnen. Nur so kann ein Pflegeverhältnis langfristig positiv und zum Wohle des Kindes gestaltet werden. Pflegeltern zeigen eine Bereitschaft die Herkunftsfamilie anzunehmen und mit Ihnen zu kooperieren. Das Zusammenwirken zwischen Pflegefamilie und Herkunftsfamilie erfordert von allen Beteiligten, vor allem aber von den Pflegeeltern, Toleranz, Ehrlichkeit, Verständnis und gegenseitige Wertschätzung. (Auch wenn das nicht immer ganz einfach ist!) Kontakte zur Herkunft müssen von Seiten der Pflegeeltern mitgetragen und positiv bewertet werden. Das ist sicherlich nicht immer leicht, aber eine notwendige Grundlage für das Gelingen eines Pflegeverhältnisses, da das Pflegekind nur so unvoreingenommen Beziehungen zur Herkunftsfamilie aufbauen und pflegen kann.

Wesentlich für den Erhalt oder den Aufbau einer Beziehung zu den leiblichen Eltern sind die sogenannten Umgangskontakte. Die Frequenz, Dauer und Gestaltung der Umgangskontakte wird individuell geregelt.