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Wie funktioniert das 50/50 Mobil?

Änderungen ab dem 01.08.2026:

Ab dem 01.08.2026 steht Ihnen hier ein Link zur Verfügung zur Beantragung eines Gutscheins digital bei Ihrer Heimatgemeinde oder bei uns als Landkreis. Natürlich können Sie auch in Ihrer Gemeinde Gutscheine erwerben und abholen.

Ab diesem Tag ändert sich auch das Aussehen der Wertchecks. Zukünftig erhalten Sie ein Schreiben, dass von der Gemeinde oder von uns mit Unterschrift und Stempel für 3 Monate gültig ist.

Handhabung der Wertschecks
Diese Wertschecks in Höhe von 5 €, 10 € und 20 € können für die Hälfte des tatsächlichen Betrages gekauft werden, d.h. ein Wertscheck in Höhe von 20 € kostet nur 10 €. Pro Person und Monat sind Wertschecks in Höhe von max. 60 € erhältlich. Diese können dann bei teilnehmenden Mietwagen- und Taxiunternehmen in voller Höhe auf den Fahrpreis angerechnet werden.

Wird ein Wertscheck eingelöst muss der Personalausweis/Schülerausweis/Schwerbehindertenausweis vorgezeigt werden. Dabei ist wichtig zu wissen, dass kein Wechselgeld herausgegeben wird, d.h. ein Fahrpreis von 18 € kann z.B. mit einem 20 € Wertscheck bezahlt werden wovon 2 € verfallen oder es kann mit einem 10 € und einem 5 € Wertscheck plus 3 € Bargeld passgenau gezahlt werden. Ebenso können mehrere Fahrgäste ihre Wertschecks zusammenlegen. Auch wenn z.B. nur eine von fünf Personen anspruchsberechtigt ist, können die Wertschecks verwendet werden.

Gültigkeit der "alten" Wertschecks
Die Wertchecks sind während des gesamten Projektzeitraums gültig und können für Fahrten mit teilnehmenden Mietwagen- und Taxiunternehmen verwendet werden. Sie müssen nicht in dem Monat eingelöst werden, in dem sie gekauft werden.

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