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Datenschutzhinweise

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO

Arbeitsbereich: Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) in Trägerschaft des

Kreisjugendamts Landshut

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung

personenbezogener Daten im Rahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen, bei der

Unterstützung von Schülerinnen und Schülern,

insbesondere bei der Einzelfallarbeit, sozialpädagogischer Gruppenarbeit und der

Elternarbeit. 2. Verantwortlichkeit für die Datenerhebung

Landratsamt Landshut

Josef-Neumeier-Allee 1

84051 Essenbach

Tel.: 08703/9073-0

E-Mail: poststelle@landkreis-landshut.de

3. Kontaktdaten des Behördlichen

Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte des Landratsamtes

Landshut

Josef-Neumeier Allee 1 84051 Essenbach

Tel.: 08703/9073-2912

E-Mail: datenschutz@landkreis-landshut.de

Ihre personenbezogenen Daten werden benö-

tigt, um Sie umfassend beraten zu können und

bei Bedarf weitergehende Unterstützung zu

vermitteln. Rechtsgrundlagen dafür sind Art. 6

Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO, §§ 62, 63, 13

SGB VIII sowie ggf. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a

DSGVO in Verbindung mit Ihrer Einwilligung in die Datenverarbeitung.

Ihre Angaben sind freiwillig. Wenn Sie keine Angaben oder keine vollständigen Angaben ma-

chen, können wir Sie möglicherweise nicht bzw.

nicht richtig beraten.

Wir geben Ihre Daten an andere Behörden oder

Stellen nur mit Ihrer Einwilligung weiter. Dies

können z. B. die zuständige Schule bzw. be-

stimmte Lehrerinnen und Lehrer, das zuständige

Schulamt, der/die Schulpsychologe/

Schulpsychologin etc. sein.

4. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung beim

Landratsamt Landshut solange gespeichert, wie

dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 27 der

Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) mit

Geschäfts-und Dienstordnung für das

Landratsamt Landshut, Art. 6 Abs. 1 Bayerisches

Archivgesetz (BayArchivG) sowie dem

Einheitsaktenplan für die Bayerischen Gemeinden

und Landratsämter mit Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen für die jeweilige

Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

5. Betroffenenrechte Nach der DSGVO haben Sie folgende Rechte:

• Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft

über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu

erhalten (Art. 15 DSGVO).

• Sollten unrichtige personenbezogene Daten

verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf

Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

• Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der

Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und

21 DSGVO).

• Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt

haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung

besteht und die Datenverarbeitung mithilfe

automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf

Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

• Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten

Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob

die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt

sind.

• Sie können Ihre Einwilligung in die Verarbei-

tung Ihrer Daten jederzeit widerrufen. Der

Widerruf gilt aber nicht rückwirkend. Er macht die vor dem Widerruf stattgefundene Verarbeitung Ihrer Daten nicht rechtswidrig. • Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim

Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

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