Datenschutzhinweise
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO
Arbeitsbereich: Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) in Trägerschaft des
Kreisjugendamts Landshut
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten im Rahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen, bei der
Unterstützung von Schülerinnen und Schülern,
insbesondere bei der Einzelfallarbeit, sozialpädagogischer Gruppenarbeit und der
Elternarbeit. 2. Verantwortlichkeit für die Datenerhebung
Landratsamt Landshut
Josef-Neumeier-Allee 1
84051 Essenbach
Tel.: 08703/9073-0
E-Mail: poststelle@landkreis-landshut.de
3. Kontaktdaten des Behördlichen
Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragte des Landratsamtes
Landshut
Josef-Neumeier Allee 1 84051 Essenbach
Tel.: 08703/9073-2912
E-Mail: datenschutz@landkreis-landshut.de
Ihre personenbezogenen Daten werden benö-
tigt, um Sie umfassend beraten zu können und
bei Bedarf weitergehende Unterstützung zu
vermitteln. Rechtsgrundlagen dafür sind Art. 6
Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO, §§ 62, 63, 13
SGB VIII sowie ggf. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a
DSGVO in Verbindung mit Ihrer Einwilligung in die Datenverarbeitung.
Ihre Angaben sind freiwillig. Wenn Sie keine Angaben oder keine vollständigen Angaben ma-
chen, können wir Sie möglicherweise nicht bzw.
nicht richtig beraten.
Wir geben Ihre Daten an andere Behörden oder
Stellen nur mit Ihrer Einwilligung weiter. Dies
können z. B. die zuständige Schule bzw. be-
stimmte Lehrerinnen und Lehrer, das zuständige
Schulamt, der/die Schulpsychologe/
Schulpsychologin etc. sein.
4. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung beim
Landratsamt Landshut solange gespeichert, wie
dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 27 der
Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) mit
Geschäfts-und Dienstordnung für das
Landratsamt Landshut, Art. 6 Abs. 1 Bayerisches
Archivgesetz (BayArchivG) sowie dem
Einheitsaktenplan für die Bayerischen Gemeinden
und Landratsämter mit Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen für die jeweilige
Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
5. Betroffenenrechte Nach der DSGVO haben Sie folgende Rechte:
• Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft
über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu
erhalten (Art. 15 DSGVO).
• Sollten unrichtige personenbezogene Daten
verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf
Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
• Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der
Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und
21 DSGVO).
• Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt
haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung
besteht und die Datenverarbeitung mithilfe
automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf
Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
• Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten
Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob
die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt
sind.
• Sie können Ihre Einwilligung in die Verarbei-
tung Ihrer Daten jederzeit widerrufen. Der
Widerruf gilt aber nicht rückwirkend. Er macht die vor dem Widerruf stattgefundene Verarbeitung Ihrer Daten nicht rechtswidrig. • Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim
Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.