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Wie viel Geld erhalten Pflegeeltern?

Das Kreisjugendamt Landshut bewilligt ab der Aufnahme eines Pflegekindes in Ihren Haushalt ein Pflegegeld. Dieses setzt sich folgendermaßen zusammen:
Dem altersbedingten unterschiedlichen Unterhaltsbedarf von jungen Menschen wird durch die Staffelung der Beiträge nach Altersgruppen (bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (Lj), vom 7. bis vollendeten 12. Lj, ab dem 13 Lj.) mit der monatlichen Pflegepauschale Rechnung getragen.
Zudem wird ein monatlicher Betrag von 25€ zur Pflegepauschale gezahlt. Diese kann zur Anschaffung individueller Bedürfnisse des Pflegekindes eingesetzt werden, z.B. Fahrrad, Urlaubsfahrten u.ä.
Nach vorheriger Absprache mit der Fachkraft des Pflegekinderdienstes können einmalige Beihilfen, insbesondere bei Erstausstattungen und für zusätzliche pädagogische / therapeutische Hilfen gewährt werden.
Die Pflegepauschale muss von den Pflegeeltern nicht versteuert werden.

Bei Pflegekindern, die aufgrund ihrer Vergangenheit besondere Bedürfnisse in der pädagogischen Erziehung aufweisen, besteht die Möglichkeit der Überprüfung eines erzieherischen Mehraufwandes.

Im Bereich der Krankenhilfe, können Zuschüsse gem. §40 SGB VIII beantragt werden.

Fahrtkosten zu den Umgängen zwischen Pflegekind und dessen Herkunftseltern sind mit dem Pflegegeld abgegolten.