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Wie ist das Pflegekind krankenversichert?

Pflegekinder können als Familienangehörige in der gesetzlichen Krankenversicherung der Pflegeperson mitversichert werden (Familienversicherung), wenn das Pflegeverhältnis auf längere Dauer angelegt ist und eine familiäre Bindung besteht oder der durchgängige und verlässliche Versicherungsschutz durch die Herkunftsfamilie nicht gewährleistet ist.