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Kann ich meinen Job weiter ausüben?

Für Kinder, insbesondere für Pflegekinder, die oftmals bisher keine sichere Bezugsperson hatten, ist es besonders wichtig, eine kontinuierlich präsente Bezugsperson zu haben. Gerade für Pflegeeltern, deren Schützlinge oft aus schwierigen und instabilen Verhältnissen kommen, ist eine sichere  Bindung zu den Pflegekindern ein wesentliches Ziel. Um Kindern Sicherheit zu geben, muss man ihnen zeigen, dass sie wahrgenommen werden und auf ihre Bedürfnisse eingehen. Je jünger die Kinder sind, desto bedeutsamer ist es, deren Bedürfnisse richtig zu interpretieren und prompt zu reagieren, damit das nötige Vertrauen aufgebaut werden kann. 

In diesen Fällen ist es wichtig, die Kinder von Anfang an feinfühlig zu begleiten, um ihnen ein gutes und sicheres Ankommen im Familienalltag zu ermöglichen. Dies setzt voraus, dass sich die Pflegeeltern bzw. eine Pflegeperson gerade für den Beginn eines Pflegeverhältnisses ausreichend zeitliche Ressourcen einräumt und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit vorübergehend anpasst (bspw. durch die Inanspruchnahme von Elternzeit). Wie lang diese berufliche Pause aussieht, wird im Einzelfall entlang der Bedarfe des Kindes entschieden und mit der zuständigen Fachkraft im Pflegekinderdienst abgesprochen. Die eigene Berufstätigkeit soll also in dem Fall erhalten bleiben, sofern das auch weiterhin dem Wunsch der Pflegeeltern entspricht.