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Zielgruppe & Ziele

Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz hat seine gesetzliche Grundlage in §14 SGB VIII und ist ein wichtiger Bestandteil des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

Er umfasst viele verschiedene Aufgabenbereiche und richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen. Einerseits hat er den Auftrag, junge Menschen bis einschließlich 27 Jahren dabei zu unterstützen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Gleichzeitig sollen sie in ihrer Entwicklung zu einer kritikfähigen, entscheidungsfähigen und verantwortungsbewussten Persönlichkeit gefördert werden.

Andererseits richten sich die präventiven Angebote nicht nur an Kinder und Jugendliche, sondern auch an Eltern, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, pädagogisches Personal sowie weitere Bezugspersonen. Diese sollen darin unterstützt werden, Kinder und Jugendliche im Umgang mit gefährdenden Einflüssen besser zu begleiten und zu stärken.

Die Angebote des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes lassen sich in folgende Bereiche unterteilen:

  • Bildungs- und Informationsangebote direkt für Kinder und Jugendliche

  • Bildungs- und Informationsangebote für hauptamtliche Fachkräfte der Jugendarbeit

  • Bildungs- und Informationsangebote für Eltern und Erziehungsberechtigte

  • Initiativen und Materialien für die Öffentlichkeit

Ziel ist es, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu informieren, zu stärken und sie positiv in ihren Lebenswelten zu begleiten. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

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