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Die 3 Säulen des Jugendschutzes

Das Jugendschutzgesetz ist in drei thematische Bereiche gegliedert: den strukturellen, erzieherischen und ordnungsrechtlichen Jugendschutz. Diese drei Säulen stehen in engem Zusammenhang und ergänzen sich gegenseitig. Jugendschutz kann nur gelingen, wenn alle Bereiche zusammenarbeiten.

Das Jugendschutzgesetz ist ein Bundesgesetz und gilt seit dem 01.04.2003 in Deutschland. Seitdem wurde es mehrfach an aktuelle gesellschaftliche und digitale Entwicklungen angepasst. Es richtet sich vor allem an Gewerbetreibende und Veranstalter und regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit.

Struktureller Jugendschutz
Der strukturelle Jugendschutz hat das Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen und zu erhalten. Dazu gehört auch die Förderung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt.

Erzieherischer Jugendschutz
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll junge Menschen dabei unterstützen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Gleichzeitig fördert er die Entwicklung zu einer kritikfähigen, entscheidungsfähigen und verantwortungsbewussten Persönlichkeit.

Ordnungsrechtlicher Jugendschutz
Der ordnungsrechtliche Kinder- und Jugendschutz umfasst gesetzliche und behördliche Regelungen. Er stellt sicher, dass die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden.

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