Voraussetzungen
Um Angebote in der Jugendarbeit qualitativ hochwertig und professionell planen und durchführen zu können, werden finanzielle Mittel benötigt. Jugendarbeit ist nie umsonst – in vielfältiger Hinsicht. Damit Projekte und Veranstaltungen stattfinden können, gewährt die Kommunale Jugendarbeit im Landkreis Landshut Zuschüsse für Maßnahmen im Rahmen des §14 SGB VIII, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. Unter welchen Voraussetzungen ein Zuschuss gewährt wird, wie hoch die Zuwendung sein kann und die dafür notwendigen Unterlagen sind auf dieser Seite zu finden.
Veranstalter erhalten gerne auch fachliche Beratung für die Planung, Organisation und Durchführung der Maßnahmen.
Die ausgefüllten Antragsformulare bitte an jugend@landkreis-landshut.de schicken.