Was genau umfasst die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt?
Eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt gehört zum Alltag als Pflegefamilie und dient als Hilfe und Unterstützung im Erziehungsalltag. Telefonate und auch persönliche Gespräche, beispielsweise in Form von Hausbesuchen, sind Teil eines regulären Pflegeverhältnisses.
Zudem finden in regelmäßigen Abständen Hilfeplangespräche (§ 36 SBG VIII) statt in dem die Jugendhilfemaßnahme Vollzeitpflege besprochen wird. Der Hilfeplan ist Grundlage für die Ausgestaltung des Pflegeverhältnisses. Er wird im Zusammenwirken von der Fachkraft aus dem Bereich erzieherische Hilfen, der Fachkraft des Pflegekinderdienstes, dem / den Personensorgeberechtigten (leib. Eltern / Ergänzungspflegschaft oder Vormundschaft), dem Kind bzw. dem Jugendlichen und den Pflegeeltern erstellt. Er enthält Aussagen über die vergangene und aktuelle Situation, den erzieherischen Bedarf, die Regelung des Umgangs, eine zeitliche Perspektive hinsichtlich der Pflegedauer und Weiteres.
Im weiteren Verlauf des Pflegeverhältnisses wird der Hilfeplan im Rahmen von regelmäßigen Hilfeplangesprächen überprüft und entsprechend fortgeschrieben. Fall- und federführend ist dabei die Fachkraft des sog. ASD-Pflege (Allgemeiner Sozialer Dienst mit Schwerpunkt auf Pflegekinder). Andere Personen, Dienste oder Einrichtungen, die im helfenden Netzwerk für das Pflegekind tätig sind, sind bei der Erstellung und Überprüfung des Hilfeplans beteiligt.
Der Hilfeplan ermöglicht allen Beteiligten einen transparenten Entscheidungsprozess, Mitverantwortung, Mitspracherecht und eine klare Darlegung der gegenseitigen Erwartungen und Vorstellungen.
Für Sie als Pflegeeltern sind in erster Linie die Sachbearbeitenden des Pflegekinderdienstes zuständig. Egal ob sie zur Zeit ein Pflegekind betreuen oder sich für das Pflegekinderwesen interessieren. Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen und Anliegen an den Pflegekinderdienst.