Können wir mit einem Pflegekind in den Urlaub fahren?
Mit einem Pflegekind kann wie mit einem eigenen Kind auch eine Urlaubsreise gemacht werden, jedoch immer in Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt und den Personensorgeberechtigten, damit diese über den tatsächlichen Aufenthaltsort des Pflegekindes Bescheid wissen.
Der Aufenthaltsstatus des Pflegekindes kann auf Urlaubsreisen Einfluss nehmen. Ob und in welchem Umfang dies im individuellen Fall zutrifft, wird bereits bei thematisiert, wenn Sie für ein Pflegekind angefragt werden.